Teilnahmebedingungen

§1 Gegenstand

Twintop ermöglicht dem Partner die Teilnahme an seinem Partnerprogramm, das auf der Basis von Pay-Per-Sale (prozentuale Provision pro gültiger Transaktion) aufgebaut ist. Mittels Implementierung eines Hyperlinks auf seiner(n) Website(s) erwirbt der Partner durch die Vermittlung des Verkaufs von Twintop Prdukten oder Twintop Dienstleistungen Anspruch auf Zahlung einer Provision.

Vertragsgegenständliche Produkte (im folgenden auch "Produkte" genannt) sind die Produkte, die bei Twintop auf den Twintop homepage- Seiten  erworben werden können. 

§2 Links

Die zur Teilnahme am Partnerprogramm erforderlichen Hyperlinks stellt Twintop dem Partner zum Abruf bereit.

Der Partner darf den von Twintop zur Verfügung gestellten HTML Code nur in Absprache mit Twintop verändern.

Der Partner wird von seiner Website eine Verbindung zu der den Twintop Seiten herstellen. Mit dieser Verbindung wird er die zwischen den Parteien vereinbarte Partnerkennung angeben. Die Zuordnung des Besuchers zur Partnerkennung erfolgt mittels Cookie für einen Zeitraum von 60 Tagen. Bei deaktivierten Cookies erfolgt die Zuordnung mittels Session-Tracking durch die IP-Adresse des Besuchers für die Dauer der aktuellen Internet-Sitzung.

Um eine genaue Aufzeichnung, Berichterstattung und Honoraraufstellung zu ermöglichen, stellt der Partner sicher, dass die Links zwischen seiner Website und den Twintop Seiten korrekt formatiert sind. Die korrekte technische Einbindung liegt in der Verantwortung des Partners. Die Verantwortung für alle Links und Tagging liegt allein beim Partner.

Eine Änderung der URL-Adresse der vertragsgegenständlichen Website des Partners beinhaltet keine Änderung dieses Vertrages und lässt seine Rechte und Pflichten nach diesem Vertrag unberührt.

§3 Anfragen / Auftragsbearbeitung

Twintop behält sich das Recht vor, Anfragen und Bestellungen abzulehnen, die nicht den Anforderungen von Twintop entsprechen.Twintop behält sich ferner vor, Bestellungen von Kunden abzulehnen, die als kreditunwürdig bekannt sind bzw. keine gedeckte Kreditkarte vorlegen. Twintop ist verantwortlich für die gesamte Bearbeitung und Ausführung der Aufträge. Insoweit erstellt Twintop z.B. die Auftragsformulare, bucht Zahlungen, führt Stornierungen und Rücksendungen durch und übernimmt den Kundenservice.

Twintop erfasst die Verkäufe an Kunden, die von Twintop angebotenen vertragsgegenständliche Produkte unter Verwendung besonderer Links zwischen der Website des Partners und den Twintop Seiten bestellen. Über diese Verkäufe erstellt Twintop in regelmäßigen Abständen zusammenfassende Berichte zur Verfügung. Die Form, der Inhalt und die Häufigkeit der Berichte können von Twintop jederzeit geändert werden.

§4 Vergütung

Vermittelte Transaktionen (Sales) werden durch Cookie oder Session-Tracking via IP-Adresse erfasst und im online System protokolliert.

Damit der Verkauf eines vertragsgegenständlichen Produktes einen Anspruch auf eine Werbekostenerstattung auslöst, muss der Kunde "Qualifizierte Nettoeinnahmen" generieren. "Qualifizierte Nettoeinnahmen" sind alle Einnahmen, die Twintop während der Vertragslaufzeit aus dem Verkauf von Waren in eigenem Namen erzielt. Berechnungsgrundlage ist der von Twintop tatsächlich fakturierte Verkaufspreises des Produkts. Der Preis muss vom Kunden vollständig bezahlt werden, an Kunden zurückerstattete Beträge sind nicht Teil der qualifizierten Einnahmen.

Weitere möglicherweise anfallende Dienstleistungspreise, wie Versand-, Bearbeitungskosten, sind ebenfalls nicht Teil der qualifizierten Einnahmen.

Verkäufe werden erst nach der Freigabe durch Twintop verprovisioniert. Die vereinbarten Provisionen werden zum jeweiligen Zeitpunkt dem Konto des Partners gutgeschrieben und dem Konto von Twintop belastet.

Twintop bleibt das Recht vorbehalten, im Falle von falschen, geänderten, nicht lieferbaren oder auf andere Weise ungültigen Bestellungen, Provisionsgutschriften im online System bis zu sechs Wochen nach Freigabe zu korrigieren bzw. komplett zu stornieren.

Die Provision beträgt 10% der durch den Partnerlink entstandenen oben beschriebenen qualifizierten Nettoeinnahmen.

§5 Abrechnungsmodus

Das Honorar wird vierteljährlich nach Ende eines Kalenderquartals abgerechnet. Twintop bemüht sich auf Wunsch des Partners eine frühere Auszahlung zu ermöglichen. Ein Anspruch auf vorzeitige Auszahlung besteht jedoch nicht.

Nach Wahl von Twintop erfolgt die Zahlung mittels Überweisung oder Scheck.

Die Zahlung erfolgt abzüglich derjenigen Abgaben, die einzubehalten wir gesetzlich verpflichtet sind. Sofern ein Produkt, das zu einer Werbekostenerstattung berechtigt, vom Kunden zurückgesandt und/oder nicht fristgemäß bezahlt wird, wird Twintop den entsprechenden Betrag von der nächsten vierteljährlichen Zahlung abziehen. Sofern keine weiteren Umsätze mehr getätigt werden, übersendet Twintop dem Partner eine Rechnung über den noch geschuldeten und rückzahlbaren Honorarbetrag.

§6 Richtlinien und Preisfestsetzung

Kunden, die Twintop-eigene Produkte über den Link gem. vorstehend §2 erwerben, sind Kunden von Twintop Zwischen Kunden und Twintop entsteht eine eigenständige Rechtsbeziehung, die unabhängig ist von der etwaigen Rechtsbeziehung zwischen dem Partner und dem Kunden, der die Site des Partners besucht. Demzufolge finden ausschließlich die Regeln, Richtlinien und Betriebsprozesse von Twintop hinsichtlich der Kundenaufträge, des Kundenservices und der Produktverkäufe auf diese Kunden Anwendung.

Twintop kann Richtlinien und betriebliche sowie bestelltechnische Abläufe jederzeit ändern.

Produktpreise und Verfügbarkeit können sich zeitweilig ändern.Twintop wird sich im Rahmen des wirtschaftlich Sinnvollen nach besten Kräften bemühen, genaue Informationen zu übermitteln, kann jedoch für Übermittlungsfehler keinerlei Gewährleistung übernehmen.

§7 Beschränkte Lizenz

Twintop gewährt dem Partner ein nichtausschließliches, widerrufliches Recht, Anzeigenmaterial, Mitteilungen sowie alle weiteren Darstellungen, nur zu dem Zweck zu benutzen, seine Site als "Twintop Vermittlungspartner" Website zu kennzeichnen und das festgelegte Anzeigenmaterial zu präsentieren. Der Partner wird weder das Anzeigenmaterial, Mitteilungen noch eine der weiteren Darstellungen in irgendeiner Weise ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Twintop verändern. Twintop behält sich sämtliche Rechte hinsichtlich ihrer Logos, ihres Handelsnamens oder ihrer Marken und ihrer anderen gewerblichen Schutzrechte vor. Im übrigen ist der Partner verpflichtet, die jeweils geltenden und publizierten Markenrichtlinien von Twintop zu beachten.

Twintop ist berechtigt, die dem Partner gewährte Lizenz jederzeit durch schriftliche Mitteilung zu widerrufen.

§8 Gewährleistung/Haftung des Partners

Der Partner ist verantwortlich für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung seiner Website sowie für sämtliches Material, das auf der Website erscheint.

Der Partner gewährleistet insbesondere die zutreffende und angemessene Darstellung des auf seiner Website dargestellten Materials, das er von Twintop übernommen oder selbst aufbereitet hat;

- dass keine Gewaltdarstellung, sexuell eindeutige Inhalte oder diskriminierende oder beleidigende oder verleumderische Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter auf seiner Website erscheinen;

- dass weder die Aufmachung noch der Inhalt seiner Website eine Verwechslungsgefahr mit Twintop der Twintop Seiten oder einer anderen von Twintop oder von einem mit ihr verbundenen Unternehmen betriebenen Website begründet;

- dass der Inhalt seiner Website keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine Patent-, Urheber-, Marken- oder andere gewerbliche Schutzrechte sowie Allgemeine Persönlichkeitsrechte;

- keine Spam-E-mails (dh E-Mails an Personen, die nicht ausdrücklich ihr Einverständnis mit dem Erhalt der E-Mails erklärt haben) zu versenden.

Der Partner haftet für diese Zusicherungen und wird Twintop von allen Nachteilen befreien und von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte freistellen, die aufgrund des Nichtzutreffens der Zusicherungen entstehen.

§9 Beziehungen zwischen den Parteien

Beide Parteien betreiben ihre Sites unabhängig voneinander und sind für ihre Websites technisch, inhaltlich und im Design allein verantwortlich. Diese Vereinbarung begründet weder eine Gesellschaft oder Gemeinschaft noch ein Arbeitsverhältnis oder einen Handelsvertretervertrag zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen der jeweils anderen Partei aufzutreten und/oder für die jeweils andere Partei Angebote anzunehmen oder Erklärungen abzugeben.

§10 Haftungsbeschränkung

Mit Ausnahme der Haftung in §8 und §11 dieses Vertrages beschränkt sich die Haftung der Parteien untereinander unter diesem Vertrag auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie - bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - auf einfache Fahrlässigkeit. Das gilt auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus anfänglichem Unvermögen oder zu vertretende Unmöglichkeit. Sofern Twintop eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

§11 Haftungsausschluß von Twintop

Twintop übernimmt keine Gewährleistung und gibt keine Zusicherungen ab hinsichtlich ihrer Site oder die über ihre Site verkauften Produkte (einschließlich u.a. der Gewährleistung für die Eignung von Produkten zum vertragsgemäßen oder gewöhnlichen Zweck, der Nichtverletzung von Rechten Dritter oder anderer Gewährleistungen, die sich aus der Vertragserfüllung oder einem Handelsbrauch ergeben). Ferner sichert Twintop nicht zu, dass der Betrieb ihrer Site ununterbrochen und fehlerfrei sein wird; für die Folgen etwaiger Unterbrechungen oder Fehler übernimmt Twintop keine Haftung.

§12 Vertragsdauer/Kündigung

Teilnahmeberechtigt sind voll geschäftsfähige Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Twintop ist berechtigt, die Annahme der Bewerbung des Partners für sein(e) Partnerprogramm(e) ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Ein Anspruch gegen Ihn seitens des Partners entsteht hierdurch nicht. Dem Partner ist bekannt, dass Twintop jederzeit die Möglichkeit hat, der Verwendung seines Hyperlinks zu seiner Website zu widersprechen.

Der Vertrag zwischen Twintop und dem Partner beginnt, wenn die Bewerbung des Partners für das Partnerprogramm bestätigt wurde bzw. wenn dem Partner die Zugangsdaten für das Partnerprogramm mitgeteilt wurden.

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen ordentlich gekündigt werden.

Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist zulässig.

Die Kündigung hat schriftlich mittels E-Mail oder Brief zu erfolgen.

§13 Kündigungsfolgen

Mit Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen sämtliche nach dieser Vereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte des Partners an den von Twintop zur Verfügung gestellten Anzeigen, Mitteilungen und sonstigen Darstellungen. Er wird sämtliche technischen Vorkehrungen treffen, dass mit der Beendigung dieser Vereinbarung keinerlei Link zwischen seiner Website und den Twintop Sites mehr bestehen.

Ein Anspruch des Partners auf Werbekostenerstattung für Verkäufe von Produkten besteht nur für die Dauer der Vereinbarung. Bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung entstehende Werbekostenerstattungen bleiben geschuldet, sofern die entsprechenden Bestellungen nicht widerrufen oder nicht bezahlt werden.Twintop ist berechtigt, die abschließende Zahlung an den Partner für einen angemessenen Zeitraum zurückzubehalten, jedoch mindestens bis 30 Tage nach Ende des jeweiligen Kalenderquartals, um sicherzustellen, dass der richtige Betrag gezahlt wird.

Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung dieses Vertrages sind ausgeschlossen.

Diejenigen Bestimmungen dieses Vertrages, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung dieses Vertrages Geltung beanspruchen, gelten weiter fort.

§14 Änderungen der Teilnahmebedingungen

Änderungen der Teilnahmebedingungen sind jederzeit möglich und werden unter Einhaltung einer Frist von 2 (zwei) Wochen angekündigt.

Twintop wird seinen Vertragspartner auf jede Änderung der Teilnahmebedingungen per E-Mail hinweisen und ihm die Möglichkeit geben, ihre aktuelle Fassung einzusehen.

Der Vertragspartner ist berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Geht Twintop binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe der geänderten Teilnahmebedingungen kein Widerspruch durch den Vertragspartner zu, gelten die Änderungen als vom Vertragspartner akzeptiert und werden Teil der bestehenden Vertragsbeziehungen.

§15 Vertragsänderungen

Diese Vereinbarung gibt den Inhalt der vertraglichen Abreden zwischen den Parteien abschließend wieder und ersetzt alle etwaigen bisherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien betreffend den Vertragsgegenstand. Nebenabreden, auch mündlicher Art, sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Das gleiche gilt für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

§16 Teilnichtigkeit

Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende Bestimmung vereinbaren.

§17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Twintop ist berechtigt, auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Partners zu klagen.

Lahstedt, im Juli 2012

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