Teilnahmebedingungen
§1 Gegenstand
Twintop ermöglicht dem Partner die
Teilnahme an seinem Partnerprogramm, das auf der Basis von Pay-Per-Sale
(prozentuale Provision pro gültiger Transaktion) aufgebaut
ist. Mittels Implementierung eines Hyperlinks
auf seiner(n) Website(s) erwirbt der Partner durch die Vermittlung des
Verkaufs von Twintop Prdukten oder Twintop Dienstleistungen Anspruch
auf
Zahlung einer Provision.
Vertragsgegenständliche Produkte (im folgenden
auch "Produkte" genannt) sind die Produkte, die bei Twintop auf den
Twintop homepage- Seiten erworben werden
können.
§2 Links
Die zur Teilnahme am Partnerprogramm erforderlichen
Hyperlinks stellt Twintop dem Partner zum Abruf bereit.
Der Partner darf den von Twintop zur Verfügung
gestellten HTML Code nur in Absprache mit Twintop verändern.
Der Partner wird von seiner Website eine Verbindung zu
der den Twintop Seiten herstellen. Mit dieser Verbindung wird
er die zwischen den Parteien vereinbarte Partnerkennung angeben. Die
Zuordnung des Besuchers zur Partnerkennung
erfolgt mittels Cookie für einen Zeitraum von 60 Tagen. Bei
deaktivierten Cookies erfolgt die Zuordnung mittels
Session-Tracking durch die IP-Adresse des Besuchers für die
Dauer der aktuellen Internet-Sitzung.
Um eine genaue Aufzeichnung, Berichterstattung und
Honoraraufstellung zu ermöglichen, stellt der Partner sicher,
dass
die Links zwischen seiner Website und den Twintop Seiten korrekt
formatiert sind. Die korrekte technische Einbindung
liegt in der Verantwortung des Partners. Die Verantwortung für
alle Links und Tagging liegt allein beim Partner.
Eine Änderung der URL-Adresse der
vertragsgegenständlichen Website des Partners beinhaltet keine
Änderung dieses
Vertrages und lässt seine Rechte und Pflichten nach diesem
Vertrag unberührt.
§3 Anfragen / Auftragsbearbeitung
Twintop behält sich das Recht vor, Anfragen und
Bestellungen abzulehnen, die nicht den Anforderungen von Twintop
entsprechen.Twintop behält sich ferner vor, Bestellungen von
Kunden abzulehnen, die als
kreditunwürdig bekannt sind bzw. keine gedeckte Kreditkarte
vorlegen. Twintop ist verantwortlich für die gesamte
Bearbeitung und Ausführung der Aufträge. Insoweit
erstellt Twintop z.B. die Auftragsformulare, bucht Zahlungen,
führt Stornierungen und Rücksendungen durch und
übernimmt den Kundenservice.
Twintop erfasst die Verkäufe an Kunden, die von
Twintop angebotenen vertragsgegenständliche Produkte
unter Verwendung besonderer Links zwischen der Website des Partners und
den Twintop Seiten bestellen. Über diese
Verkäufe erstellt Twintop in regelmäßigen
Abständen zusammenfassende Berichte zur Verfügung.
Die Form, der Inhalt
und die Häufigkeit der Berichte können von Twintop
jederzeit geändert werden.
§4 Vergütung
Vermittelte Transaktionen (Sales) werden durch Cookie
oder Session-Tracking via IP-Adresse erfasst und im online System
protokolliert.
Damit der Verkauf eines
vertragsgegenständlichen Produktes einen Anspruch auf eine
Werbekostenerstattung auslöst,
muss der Kunde "Qualifizierte Nettoeinnahmen" generieren.
"Qualifizierte Nettoeinnahmen" sind alle Einnahmen, die Twintop
während der Vertragslaufzeit aus dem Verkauf von Waren in
eigenem Namen erzielt. Berechnungsgrundlage ist der
von Twintop tatsächlich fakturierte Verkaufspreises des
Produkts. Der Preis muss vom Kunden vollständig bezahlt
werden, an Kunden zurückerstattete Beträge sind nicht
Teil der qualifizierten Einnahmen.
Weitere möglicherweise anfallende
Dienstleistungspreise, wie Versand-, Bearbeitungskosten, sind ebenfalls
nicht
Teil der qualifizierten Einnahmen.
Verkäufe werden erst nach der Freigabe durch
Twintop verprovisioniert. Die vereinbarten Provisionen werden
zum jeweiligen Zeitpunkt dem Konto des Partners gutgeschrieben und dem
Konto von Twintop belastet.
Twintop bleibt das Recht vorbehalten, im Falle von
falschen, geänderten, nicht lieferbaren oder auf andere
Weise ungültigen Bestellungen, Provisionsgutschriften im
online System bis zu sechs Wochen nach Freigabe zu
korrigieren bzw. komplett zu stornieren.
Die Provision beträgt 10% der durch den
Partnerlink entstandenen oben beschriebenen qualifizierten
Nettoeinnahmen.
§5 Abrechnungsmodus
Das Honorar wird vierteljährlich nach Ende
eines Kalenderquartals abgerechnet. Twintop bemüht sich auf
Wunsch
des Partners eine frühere Auszahlung zu ermöglichen.
Ein Anspruch auf vorzeitige Auszahlung besteht jedoch nicht.
Nach Wahl von Twintop erfolgt die Zahlung mittels
Überweisung oder Scheck.
Die Zahlung erfolgt abzüglich derjenigen
Abgaben, die einzubehalten wir gesetzlich verpflichtet sind. Sofern ein
Produkt, das zu einer Werbekostenerstattung berechtigt, vom Kunden
zurückgesandt und/oder nicht fristgemäß
bezahlt
wird, wird Twintop den entsprechenden Betrag von der nächsten
vierteljährlichen Zahlung abziehen. Sofern keine
weiteren Umsätze mehr getätigt werden,
übersendet Twintop dem Partner eine Rechnung über den
noch
geschuldeten und rückzahlbaren Honorarbetrag.
§6 Richtlinien und Preisfestsetzung
Kunden, die Twintop-eigene Produkte über den
Link gem. vorstehend §2 erwerben, sind Kunden von Twintop
Zwischen Kunden und Twintop entsteht eine eigenständige
Rechtsbeziehung, die unabhängig ist von der etwaigen
Rechtsbeziehung zwischen dem Partner und dem Kunden, der die Site des
Partners besucht. Demzufolge finden
ausschließlich die Regeln, Richtlinien und Betriebsprozesse
von Twintop hinsichtlich der Kundenaufträge, des
Kundenservices und der Produktverkäufe auf diese Kunden
Anwendung.
Twintop kann Richtlinien und betriebliche sowie
bestelltechnische Abläufe jederzeit ändern.
Produktpreise und Verfügbarkeit können
sich zeitweilig ändern.Twintop wird sich im Rahmen des
wirtschaftlich
Sinnvollen nach besten Kräften bemühen, genaue
Informationen zu übermitteln, kann jedoch für
Übermittlungsfehler
keinerlei Gewährleistung übernehmen.
§7 Beschränkte Lizenz
Twintop gewährt dem Partner ein
nichtausschließliches, widerrufliches Recht,
Anzeigenmaterial, Mitteilungen
sowie alle weiteren Darstellungen, nur zu dem Zweck zu benutzen, seine
Site als "Twintop Vermittlungspartner" Website zu
kennzeichnen und das festgelegte Anzeigenmaterial zu
präsentieren. Der Partner wird weder das Anzeigenmaterial,
Mitteilungen noch eine der weiteren Darstellungen in irgendeiner Weise
ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Twintop
verändern. Twintop behält sich sämtliche
Rechte hinsichtlich ihrer Logos, ihres Handelsnamens oder
ihrer Marken und ihrer anderen gewerblichen Schutzrechte vor. Im
übrigen ist der Partner verpflichtet, die jeweils
geltenden und publizierten Markenrichtlinien von Twintop zu beachten.
Twintop ist berechtigt, die dem Partner
gewährte Lizenz jederzeit durch schriftliche Mitteilung zu
widerrufen.
§8 Gewährleistung/Haftung des
Partners
Der Partner ist verantwortlich für die
Entwicklung, den Betrieb und die Wartung seiner Website sowie
für sämtliches
Material, das auf der Website erscheint.
Der Partner gewährleistet insbesondere die
zutreffende und angemessene Darstellung des auf seiner Website
dargestellten
Materials, das er von Twintop übernommen oder selbst
aufbereitet hat;
- dass keine Gewaltdarstellung, sexuell eindeutige
Inhalte oder diskriminierende oder beleidigende oder verleumderische
Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion,
Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder
Alter auf seiner Website erscheinen;
- dass weder die Aufmachung noch der Inhalt seiner
Website eine Verwechslungsgefahr mit Twintop der Twintop Seiten oder
einer anderen von Twintop oder von einem mit ihr verbundenen
Unternehmen betriebenen Website begründet;
- dass der Inhalt seiner Website keine Rechte Dritter
verletzt, insbesondere keine Patent-, Urheber-, Marken- oder andere
gewerbliche Schutzrechte sowie Allgemeine
Persönlichkeitsrechte;
- keine Spam-E-mails (dh E-Mails an Personen, die nicht
ausdrücklich ihr Einverständnis mit dem Erhalt der
E-Mails
erklärt haben) zu versenden.
Der Partner haftet für diese Zusicherungen und
wird Twintop von allen Nachteilen befreien und von jeglicher
Inanspruchnahme durch Dritte freistellen, die aufgrund des
Nichtzutreffens der Zusicherungen entstehen.
§9 Beziehungen zwischen den Parteien
Beide Parteien betreiben ihre Sites unabhängig
voneinander und sind für ihre Websites technisch, inhaltlich
und im
Design allein verantwortlich. Diese Vereinbarung begründet
weder eine Gesellschaft oder Gemeinschaft noch ein
Arbeitsverhältnis oder einen Handelsvertretervertrag zwischen
den Parteien. Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen
der jeweils anderen Partei aufzutreten und/oder für die
jeweils andere Partei Angebote anzunehmen oder Erklärungen
abzugeben.
§10 Haftungsbeschränkung
Mit Ausnahme der Haftung in §8 und §11
dieses Vertrages beschränkt sich die Haftung der Parteien
untereinander unter
diesem Vertrag auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie -
bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - auf
einfache Fahrlässigkeit. Das gilt auch für die
Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Die
Haftungsbeschränkung gilt nicht für
Ansprüche aus anfänglichem Unvermögen oder
zu vertretende Unmöglichkeit. Sofern
Twintop eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die
Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden
beschränkt.
§11 Haftungsausschluß von
Twintop
Twintop übernimmt keine Gewährleistung
und gibt keine Zusicherungen ab hinsichtlich ihrer Site oder die
über
ihre Site verkauften Produkte (einschließlich u.a. der
Gewährleistung für die Eignung von Produkten zum
vertragsgemäßen
oder gewöhnlichen Zweck, der Nichtverletzung von Rechten
Dritter oder anderer Gewährleistungen, die sich aus der
Vertragserfüllung oder einem Handelsbrauch ergeben). Ferner
sichert Twintop nicht zu, dass der Betrieb ihrer Site
ununterbrochen und fehlerfrei sein wird; für die Folgen
etwaiger Unterbrechungen oder Fehler übernimmt Twintop keine
Haftung.
§12 Vertragsdauer/Kündigung
Teilnahmeberechtigt sind voll
geschäftsfähige Personen die das 18. Lebensjahr
vollendet haben.
Twintop ist berechtigt, die Annahme der
Bewerbung des Partners für sein(e) Partnerprogramm(e) ohne
Angabe von Gründen
zu verweigern. Ein Anspruch gegen Ihn seitens des Partners entsteht
hierdurch nicht. Dem Partner ist bekannt, dass Twintop jederzeit die
Möglichkeit hat, der Verwendung seines Hyperlinks zu seiner
Website zu widersprechen.
Der Vertrag zwischen Twintop und dem Partner beginnt,
wenn die Bewerbung des Partners für das Partnerprogramm
bestätigt wurde bzw. wenn dem Partner die Zugangsdaten
für das Partnerprogramm mitgeteilt wurden.
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen und kann jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen
ordentlich gekündigt werden.
Eine außerordentliche Kündigung aus
wichtigem Grund ist zulässig.
Die Kündigung hat schriftlich mittels E-Mail
oder Brief zu erfolgen.
§13 Kündigungsfolgen
Mit Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen
sämtliche nach dieser Vereinbarung eingeräumten
Nutzungsrechte des
Partners an den von Twintop zur Verfügung gestellten Anzeigen,
Mitteilungen und sonstigen Darstellungen. Er wird
sämtliche technischen Vorkehrungen treffen, dass mit der
Beendigung dieser Vereinbarung keinerlei Link zwischen seiner
Website und den Twintop Sites mehr bestehen.
Ein Anspruch des Partners auf Werbekostenerstattung
für Verkäufe von Produkten besteht nur für
die Dauer der
Vereinbarung. Bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung entstehende
Werbekostenerstattungen bleiben geschuldet, sofern
die entsprechenden Bestellungen nicht widerrufen oder nicht bezahlt
werden.Twintop ist berechtigt, die
abschließende Zahlung an den Partner für einen
angemessenen Zeitraum zurückzubehalten, jedoch mindestens bis
30 Tage
nach Ende des jeweiligen Kalenderquartals, um sicherzustellen, dass der
richtige Betrag gezahlt wird.
Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit der
Beendigung dieses Vertrages sind ausgeschlossen.
Diejenigen Bestimmungen dieses Vertrages, die ihrer
Natur nach auch nach Beendigung dieses Vertrages Geltung
beanspruchen, gelten weiter fort.
§14 Änderungen der
Teilnahmebedingungen
Änderungen der Teilnahmebedingungen sind
jederzeit möglich und werden unter Einhaltung einer Frist von
2 (zwei)
Wochen angekündigt.
Twintop wird seinen Vertragspartner auf jede
Änderung der Teilnahmebedingungen per E-Mail hinweisen und ihm
die
Möglichkeit geben, ihre aktuelle Fassung einzusehen.
Der Vertragspartner ist berechtigt, den
Änderungen zu widersprechen. Geht Twintop binnen 14 Tagen nach
Bekanntgabe der geänderten Teilnahmebedingungen kein
Widerspruch durch den Vertragspartner zu, gelten die
Änderungen
als vom Vertragspartner akzeptiert und werden Teil der bestehenden
Vertragsbeziehungen.
§15 Vertragsänderungen
Diese Vereinbarung gibt den Inhalt der vertraglichen
Abreden zwischen den Parteien abschließend wieder und ersetzt
alle etwaigen bisherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien
betreffend den Vertragsgegenstand. Nebenabreden, auch
mündlicher Art, sind nicht getroffen. Änderungen oder
Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der
Schriftform. Das
gleiche gilt für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
§16 Teilnichtigkeit
Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung
unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die
Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall
eine der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich
möglichst nahekommende Bestimmung vereinbaren.
§17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Twintop ist berechtigt, auch an
dem allgemeinen Gerichtsstand des Partners zu klagen.
Lahstedt, im Juli 2012
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